Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bundesweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Auf Arbeitnehmerseite vertritt unsere Kanzlei sämtliche Angestellte, Führungskräfte und leitende Angestellte sowie Betriebsräte und Gewerkschaften. Auch Organvertreter, wie z. B. Geschäftsführer und Vorstände, vertreten wir in allen rechtlichen Fragestellungen.
Ferner überprüfen wir Aufhebungsverträge, übernehmen für Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und erringen für Sie dank jahrelanger Erfahrung höhere Abfindungssummen.
Bei fristloser oder ordentlicher Kündigung beraten wir Sie persönlich und umfassend über die rechtlichen und tatsächlichen Folgen und erheben für Sie kurzfristig die Kündigungsschutzklage.
Mit hoher Fachkompetenz vertreten wir Sie auch als Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern vor den bundesweiten Arbeitsgerichten.
Wir beraten Sie gern über die erforderlichen Verfahrensschritte!