Schließlich beraten wir unsere Mandanten, zu denen Einzelunternehmer, Klein- und mittelständischen Unternehmen gehören, in allen Facetten des Wirtschaftsrechts. Das Beratungsspektrum umfasst
dabei die „klassischen“ Bereiche des Wirtschaftsrechts wie das Gesellschafts- und Handelsrecht, aber auch Felder wie das öffentliche Wirtschaftsrecht sowie das
Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsstrafrecht. Zusätzlich können wir unseren Mandanten auch in spezialisierten Bereichen wie dem Gewerberecht,
Außenwirtschaftsrecht und Datenschutzrecht kompetent beistehen.